Handwerker / Auftragnehmer

Ob Handwerker, Dienstleister oder Händler. Jeder Gewerbetreibende ist auf eine rasche Zahlung offener Forderungen angewiesen. Daher zögern Sie nicht, sich kompetente und schnelle anwaltliche Hilfe an die Seite zu holen, wenn die Gegenseite nicht innerhalb der Fristen zahlt.

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Haben Sie Ihr Rechnungsformular der aktuellen Rechtslage angepasst? Stellen Sie einem anderem Unternehmer 9 % Zinsen in Rechnung? Weisen Sie den Verbraucher auf den Eintritt des Verzugs hin, wenn er 30 Tage lang nicht zahlt?

Die Immobilienkanzlei Zeplin berät Sie unkompliziert und gerne auch in Ihrem Betrieb zu sämtlichen Fragen des Inkassos.