Die Vertragsgestaltung ist das A und O beim Immobilienhandel.
Der Notar berät Sie hier nur begrenzt und objektiv. Rechtsanwalt Zeplin berät Sie subjektiv, also allein in Ihrem Interesse und das zu fairen Konditionen.
Wichtige Fragen für den Verkäufer sind z.B.:
Rechtsanwalt Zeplin prüft für Sie den Grundstückskaufvertrag des Notars oder entwirft selbst einen. Unsere Gebühren berechnen sich dabei nach dem Aufwand, der in Ihrem Ermessen liegt.
Unsere Gebühren bewegen sich bei Verbrauchern lediglich zwischen 100 € und 300 €, je nach Umfang und Aufwand.